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Redispatch 2.0

Sehr geehrter Photovoltaik Anlagenbetreiber,

aufgrund großer Verunsicherung bei den Anlagenbetreibern, fehlender, technischer Infrastruktur und auch Informationsdefizite bei den Solarteuren, hier unser Beitrag zum Thema Redispatch 2.0, für Anlagenbetreiber.

Im Zuge der Modernisierung der Stromnetze ist es notwendig, intelligente Planungs- sowie Betriebstools zu installieren. Dies ist der Grund für das Redispatch 2.0. Netze sollen betriebssicherer gemacht werden, da der Anteil der erneuerbaren Energieen steigt und damit der Einfluß auf unser Versorgungsnetz zunimmt.

Bitte hier für Sie die Informationsseite der Bundesnetzagentur mit den Informationen, Stand 18.11.2021:

Informationsseite Bundesnetzagentur

Hier möchten wir kurz umreißen, welche Änderungen bzw. welche technischen Notwendigkeiten auf den Anlagenbetreiber zukommen und wie er diese auf Dienstleister verteilen kann/ muss.

Das Redispatch 2.0 gilt für alle PV Anlagen (wir nehmen andere Energieträger (z.B. Windanlagen) hier aus) ab 100kWp.

Zuerst die gute Neuigkeit, die Sanktionsmaßnahmen wurden mit den Konsultationsergebnissen der öffentlichen Konsultation 2021 zumindest verschoben, bis zum Ende des Testbetriebes. Bitte sehen sie hier den Auszug aus dem Dokument, das gesamte Dokument stellen wir

Redispatch 2.0 Ergebnispapier Meldeverfahren 2022

zum Download.

Auszug:

IV. Zeitplan für die Umstellung des Datenmeldeverfahrens Die Umstellung für das Redispatch-2.0-Verfahren erfolgt entsprechend angepasst nach den neuen Fristen: ab dem 01.03.2022 zunächst im Testbetrieb und ab dem 01.06.2022 vollumfänglich. Für das Meldeverfahren bedeutet dies, dass die Meldung der Maßnahmen, die bis zum 30.06.2022 stattgefunden haben, im alten Verfahren erfolgen wird. Für den Zeitraum vom 01.03.2022 bis 30.06.2022 wird ein Übergangszeitraum geschaffen, in dem es den Unternehmen ermöglicht wird, die Maßnahmen, die in dieser Periode anfallen, zusätzlich auch im neuen Meldeformat zu übermitteln. In der Übergangsphase erfolgt die Meldung im neuen Meldeformat auf freiwilliger Basis, jedoch wird empfohlen, die neue Meldesystematik im Testzeitraum zu nutzen, um eventuell auftretende Probleme frühzeitig beheben zu können. Netzbetreiber die bisher nicht nach dem alten Verfahren gemeldet haben und erstmals Maßnahmen nach Redispatch 2.0 vornehmen, melden diese bitte unmittelbar nach dem neuen Meldeverfahren. Alle Maßnahmen, die ab dem 01.07.2022 stattfinden, sind im neuen Meldeformat (Datenmeldung zum 15.09.2022) zu melden, die erforderlichen Anpassungen der IT-Systeme müssen bis dahin abgeschlossen sein.

Doch nun die Frage, was muss technisch umgesetzt werden, worum muss sich der Anlagenbetreiber kümmern?

Es geht vereinfach gesagt darum, die Einspeiseleistungen aus den PV Anlagen möglichst zeitnah in das Dispatchprogramm der Verteilnetzbetreiber einzuspeisen. Hierfür werden zumeist von den Direktvermarktern, welche überwiegend bereits heute diese Daten via MODBus auslesen, an den Verteilnetzbetreiber weiter geleitet.

Hierfür benötigen die PV Anlagen Zugänge, VPN (Virtual Private Network (bezeichnet eine Netzwerkverbindung)) um diese Daten direkt aus den Controllern der jeweilen PV Anlagen zu erhalten. Und hier gibt es bereits große Probleme mit der Kompatibilität, mit den unterstützten Kommunikationswegen und auch im Protokoll. Kurzum, eine u.U. 10 Jahre alte PV Anlage muss zwingend EDV Technisch modernisiert werden.

Hierfür haben Sie uns. Wir erabeiten Lösungen von Anbindungen ans Kommunikationsnetz bis hin zur Lösung mit den Direktvermarktern. Dabei haben wir stets die Kosten im Blick. Scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren.

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