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PV Gutachter solartechnik bayern sachverständiger photovoltaik

 


Selbständiges Beweisverfahren und Schadenminderungspflicht

fällt eine PV Anlage aus, möchte der Betreiber diese schnellstmöglich wieder in Betrieb setzen. Manchmal ist das schwierig, insbesondere, wenn ein Versicherungsschaden, ein Garantiefall oder ein Anspruch gegenüber dem Verbauer der Anlage vermutet wird.

Bedingt durch die gegenwärtigen Strompreise, kommt Brisanz in die normale Vorgehensweise. Der Verbauer hat ein Recht auf Nachbesserung, Versicherungen entsenden mit großer Verzögerung Gutachter und Hersteller von PV Hardware sind ebenfalls überlastet und reagieren nur mitunter großen Verzögerungen - wenn überhaupt.

Dem Kunden brennt es unter den Nägeln und er möchte seine PV Anlage alsbald in Stand gesetzt wissen. Was ist also zu tun, sofern ein Schaden vermutet wird, die Anlage nicht einspeist und die zu erwartenden Einspeisevergütungen entfallen?

Grundsätzlich gilt bitte zu beachten, dass wir von Solartechnik Bayern KEINE Rechtsauskünfte erteilen. Deshalb empfehlen wir Ihnen dringend, in diesen Fällen Ihren Rechtsbeistand zur Rate zu ziehen.

Aus der Praxis jedoch empfiehlt sich - in Absprache mit Ihrem Rechsanwalt - folgende Vorgehensweise:

Sie können einen Gutachter beauftragen, um den gegenwärtigen Stand der Dinge zu beurkunden (Gutachten). Damit ist der Mangel erstmal beurkundet. Danach kann der Mangel abgestellt werden, um weitere Schäden zu vermeiden. Das können sein - je nach Mangel - Gefahr für Leib und Leben, Tierwohl (Ställe usw.), Brände, Beschädigungen von Gebäuden, Beschädigungen von PV Komponenten sowie auch der Ertragsausfall.

Bitte dabei das Nachbesserungsrecht des Verbauers beachten (Fristsetzung).

Defekte Teile unbedingt aufbewahren für spätere Auseinandersetzungen, bis der Fall komplett abgeschlossen ist.

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